Textfläche zum Haustyrannenfall / Hussein K.
Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen. Nach dem Urteilsspruch klatschte das Publik im vollbesetzten Gerichtssaal.
Jetzt habe ich hier wirklich Jahrelang meine Unterlegenheit gezeigt und offen ausgespielt. Ich kann nicht mehr. Jetzt muss ich mal endlich ein wenig zum Richter aufschwingen und diesen schlafenden Sleeping Beauty mit dem Messer erstechen. Ich denke das ist eine Art Notstand gem. § 35. Diese Dauergefahr, die der wild(geworden)e Afghane darstellt, diese kurzen Röcke, die ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf meine sexuelle Selbstverstümmelung ist, die mein Übersetzen in dieser Land der Merkels und dem fließenden Ambrosia war.
Es ist meinem Körper eingraviert, jeder kann es sehen, wie die Foltermaschine aus Kafkas Strafkolonie sind Eure Blicke, eine stetig und gründlich beizende Egge.
Der Mundtod ist ein Meister aus Deutschland.
Wer den Bürgervertrag in einem Stücke
verläßt, sey es mit Willen, oder aus Unbedachtsamkeit,
da, wo im Vertrage auf seine Besonnenheit gerechnet
wurde, verliert der Strenge nach alle seine Rechte als
Bürger und als Mensch, und wird völlig rechtlos“
7
.
Fich-
te
mildert diese Vogelfreiheit
8
des Verbrechers regelmä-
ßig durch die Konstruktion eines Abbüßungsvertrags
9
,
dies jedoch nicht beim „absichtliche(n) vorbedachte(n)
Mord“: Hier bleibt es bei der Rechtlosigkeit: „... der
Verurtheilte wird erklärt für eine Sache, für ein Stück
Vieh“
10
. Mit eiserner Konsequenz fährt
Fichte
fort, man-
gels Personqualität sei die Hinrichtung des Verbrechers
„nicht Strafe, sondern nur Sicherungsmittel“
11
. Einzelhei-
ten sollen dahinstehen; denn schon die kleine Skizze
dürfte gezeigt haben, daß der Bürgerstatus nicht unbe-
dingt etwas Unverlierbares sein muß.Wer den Bürgervertrag in einem Stücke
verläßt, sey es mit Willen, oder aus Unbedachtsamkeit,
da, wo im Vertrage auf seine Besonnenheit gerechnet
wurde, verliert der Strenge nach alle seine Rechte als
Bürger und als Mensch, und wird völlig rechtlos“
7
.
Fich-
te
mildert diese Vogelfreiheit
8
des Verbrechers regelmä-
ßig durch die Konstruktion eines Abbüßungsvertrags
9
,
dies jedoch nicht beim „absichtliche(n) vorbedachte(n)
Mord“: Hier bleibt es bei der Rechtlosigkeit: „... der
Verurtheilte wird erklärt für eine Sache, für ein Stück
Vieh“
10
. Mit eiserner Konsequenz fährt
Fichte
fort, man-
gels Personqualität sei die Hinrichtung des Verbrechers
„nicht Strafe, sondern nur Sicherungsmittel“
11
. Einzelhei-
ten sollen dahinstehen; denn schon die kleine Skizze
dürfte gezeigt haben, daß der Bürgerstatus nicht unbe-
dingt etwas Unverlierbares sein muß.
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