Racial Profiling / ein schöngeistiges Plädoyer

Ein Architekturstudent aus Kassel war im Dezember 2010 auf einer Bahnfahrt durch Hessen von Beamten der Bundespolizei einer Identitätskontrolle nach § 22 Abs. 1a BPolG unterzogen worden. Er schöpfte zu Recht den Verdacht, allein aufgrund seiner schwarzen Hautfarbe in das Raster gefallen zu sein. Denn andere Fahrgäste blieben von der Maßnahme verschont. Den Beamten ging es um einen möglichen Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften – und das ausgerechnet in Treysa, weit entfernt von der Bundesgrenze und – wohlgemerkt – auf dem Weg hin nach Frankfurt mit seinem internationalen Flughafen. Doch die Polizisten wähnten die Statistik auf ihrer Seite, nach der Menschen mit dunkler Hautfarbe häufiger ausländerrechtliche Vergehen begingen.





DIE 

SIND 

ALLE SO

(Dafür stehe ich mit meinem Namen)

Schöne Grüße

Reiner Wendt
(Stellvertretende Marketingleitung des SS-Blogs)

Kommentare

Anonym hat gesagt…
Zu Recht

Buchtet die Schwarzen alle ein. Ohn Ansehen der Hautfarbe!

Ihr Horst Maler
(Besorgender Bürger)
SlämSchläm hat gesagt…
Herr Horst Maler

So kann man das doch nun wirklich nicht sagen.

Meine Tochter hat einen ganz braven geheiratet. der Arbeitet im Buchladen und macht keine Faxen. Bald erwarten wir ein Kind!

Herzlich

Ihr Willibald Schlemihl

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