Beleidigung / politische Willensbildung
Ok. so wie ich das verstehe ist ganz schön dampf im Kessel
Der Kommentator unterstellt der Justiz, dass sie "die politische Klasse verachte"
Weil, soweit ich informiert bin, die Äußerung "Schlampe" gegenüber R. K. im zulässigen Rahmen war.
Also unterhalb der Grenze zur Beleidigung.
Und zudem wird unterstellt, dass dieselbe Aussage gegen Juristen wohl geahndet worden wäre.
Das zu lesen hat mich ein wenig aufgerührt. Erstens, weil, das ein persönliches Motiv, der Ton des Kommentars ein wenig an Respekt gegenüber der Rechtsprechung vermissen lässt.
Als sich demokratisch gerierender Journalist*In sollte man zuerst einmal unterstellen, dass hinter der Entscheidung gewissenhafte Menschen ihren sachkundigen Verstand haben walten lassen. Zusätzlich ergibt sich eine Gesetzesbindung.
Das heißt, wenn ein Richter*In etwas nicht für strafrechtlich relevant anerkennt, dann nicht weil er die Handlung persönlich gut fand (auch ich, wenn ich das schreibe finde R.K. hat mehr Respekt, ja sogar Sympathie verdient), sondern es heißt, dass der ermittelte Tatbestand nicht alle Merkmale einer Norm aus dem Strafrecht aufweist. Punktum.
Selbst der unsympathischste Neonazi darf etwas dummes, hässliches ungestraft sagen, solange er sich eben in den Grenzen des geltenden Rechts bewegt. In so einem Land möchte ich auch leben, ich denke auch die betreffende Kommentatorin möchte gerne ein System, das Meinungen selbst nicht wertet, sondern Interessen abwägt und Grenzen definiert.
Nun ja, und diese sind insofern die politische Willensbildung betroffen ist sehr sehr weit. Was ich zustimmungswürdig finde (ich spare mir den Verweis auf die Geschichte). Solange die Schmähkritik (sozusagen: grundloses Beleidigen, mit dem man nur den Betroffenen herabwürdigen möchte) nicht vorliegt, ist sozusagen "alles erlaubt". Das hält das Denken frisch und den Diskurs spritzig, wenn man erstmal alles sagen darf, ohne vor den Richter gezerrt zu werden, in seiner Frustration über ein Sachthema auch mal die Grenzen des guten Geschmacks links (oder rechts) liegen lassen darf.
Und somit zu dem etwas ungelenken Einwand, die Justiz verachte wohl die Politik. Natürlich hat R.K. so etwas nicht verdient. Aber die Politik ist nun mal genau der Ort, wo scharf geschossen wird, wo Ideen ausgefochten werden. Davon lebt eine demokratische Gesellschaft. Deshalb kann hier der Schutz nur geringer ausfallen, als bei allen anderen Gruppen. Einen Richter als "Schlampe" zu titulieren wäre in gewisser Hinsicht einfach nur reaktionär, es wäre kein Beitrag. Empörung über Politik zu äußern, und sei es unter Missachtung aller Zitierregeln und Gebote der Höflichkeit ist der Baustein, damit wir alle in einer Gesellschaft leben können, mit der wir uns identifizieren. Und leider ist das Internet die neue Agora geworden. Ein Ort, wo die Worte nicht einfach verpuffen und der Angreifer nicht gleich Rede und Antwort stehen muss. Es erscheint hier sinnvoller, den guten Umgang mit Ideen vorzuleben, als ihn mit dem hölzernen Hammer der Justiz zu erprügeln.
Herzlich aus dem Spa-Hotel
Chefpraktikant
Kaspar Hauser
Der Kommentator unterstellt der Justiz, dass sie "die politische Klasse verachte"
Weil, soweit ich informiert bin, die Äußerung "Schlampe" gegenüber R. K. im zulässigen Rahmen war.
Also unterhalb der Grenze zur Beleidigung.
Und zudem wird unterstellt, dass dieselbe Aussage gegen Juristen wohl geahndet worden wäre.
Das zu lesen hat mich ein wenig aufgerührt. Erstens, weil, das ein persönliches Motiv, der Ton des Kommentars ein wenig an Respekt gegenüber der Rechtsprechung vermissen lässt.
Als sich demokratisch gerierender Journalist*In sollte man zuerst einmal unterstellen, dass hinter der Entscheidung gewissenhafte Menschen ihren sachkundigen Verstand haben walten lassen. Zusätzlich ergibt sich eine Gesetzesbindung.
Das heißt, wenn ein Richter*In etwas nicht für strafrechtlich relevant anerkennt, dann nicht weil er die Handlung persönlich gut fand (auch ich, wenn ich das schreibe finde R.K. hat mehr Respekt, ja sogar Sympathie verdient), sondern es heißt, dass der ermittelte Tatbestand nicht alle Merkmale einer Norm aus dem Strafrecht aufweist. Punktum.
Selbst der unsympathischste Neonazi darf etwas dummes, hässliches ungestraft sagen, solange er sich eben in den Grenzen des geltenden Rechts bewegt. In so einem Land möchte ich auch leben, ich denke auch die betreffende Kommentatorin möchte gerne ein System, das Meinungen selbst nicht wertet, sondern Interessen abwägt und Grenzen definiert.
Nun ja, und diese sind insofern die politische Willensbildung betroffen ist sehr sehr weit. Was ich zustimmungswürdig finde (ich spare mir den Verweis auf die Geschichte). Solange die Schmähkritik (sozusagen: grundloses Beleidigen, mit dem man nur den Betroffenen herabwürdigen möchte) nicht vorliegt, ist sozusagen "alles erlaubt". Das hält das Denken frisch und den Diskurs spritzig, wenn man erstmal alles sagen darf, ohne vor den Richter gezerrt zu werden, in seiner Frustration über ein Sachthema auch mal die Grenzen des guten Geschmacks links (oder rechts) liegen lassen darf.
Und somit zu dem etwas ungelenken Einwand, die Justiz verachte wohl die Politik. Natürlich hat R.K. so etwas nicht verdient. Aber die Politik ist nun mal genau der Ort, wo scharf geschossen wird, wo Ideen ausgefochten werden. Davon lebt eine demokratische Gesellschaft. Deshalb kann hier der Schutz nur geringer ausfallen, als bei allen anderen Gruppen. Einen Richter als "Schlampe" zu titulieren wäre in gewisser Hinsicht einfach nur reaktionär, es wäre kein Beitrag. Empörung über Politik zu äußern, und sei es unter Missachtung aller Zitierregeln und Gebote der Höflichkeit ist der Baustein, damit wir alle in einer Gesellschaft leben können, mit der wir uns identifizieren. Und leider ist das Internet die neue Agora geworden. Ein Ort, wo die Worte nicht einfach verpuffen und der Angreifer nicht gleich Rede und Antwort stehen muss. Es erscheint hier sinnvoller, den guten Umgang mit Ideen vorzuleben, als ihn mit dem hölzernen Hammer der Justiz zu erprügeln.
Herzlich aus dem Spa-Hotel
Chefpraktikant
Kaspar Hauser
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