Schirachs TERROR-- das Bashing geht weiter

Theaterstückund Film unterschlagen diesen – entscheidenden! – Unterschiednicht nur, sondern leugnen ihn obendrein ausdrücklich: "DerRichter" (Vorsitzender) belehrt den Angeklagten nachdrücklich, aufseine "innere Sicht", seine subjektiven Meinungen und Motivekomme es im Strafverfahren überhaupt nicht an; hier gehe es "alleinum die Feststellung der Tatsachen". Dieses ist eklatant falschund geradezu die Umkehrung des rechtsstaatlichen Ansatzes. Es istkomplett falsch, wenn Schirach durch Weglassen suggeriert, für dieEntscheidungen zwischen Rechtmäßigkeit und "Gewissen" halte dasRecht keinerlei Maßstäbe bereit. Die Zuschauer werden durch diesenUnsinn gezielt und von vornherein desinformiert und auf eine Fährtegelockt, die es dem Autor zuletzt gestattet, seine alberne"Abstimmungs"-Dramaturgie durchzuführen. Das ist schäbig.

Lies hierzu auch:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht

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