Sexual Harassement on Workplace / APR / Unschuldsvermutung
******* Video zum Thema : https://www.instagram.com/tv/CNCgOS9nWqS/?utm_source=ig_web_copy_link ******* Ergänzung Nein, wir sind kein Richter am Amtsgericht Nein, uns obliegt nicht die Tatsachenfeststellung, ob eine Verfehlung auch tatsächlich eine sexuelle Nötigung ist Doch, falls dies jedoch gerichtlich festgestellt wird - und das sollte die Opfer von X. dazu motivieren einen Strafantrag zu stellen -- gilt diese Tatsachenfeststellung RÜCKWIRKEND für Streitigkeiten im Zivilrecht D.h.: Journalistisch dürfen wir dann ALLES / Namen nennen / Details nennen / Schadensersatz aus AGG verlangen / Die Feststellung verlangen, dass unsere Behauptungen keine VERLEUMDUNG sind sondern WAHRHEIT Und legitime Recherche Hier das Ganze in Jurist*innen-Deutsch Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wort- und Bildberichterstattung Amtliche Leitsätze: 1. Die Wiederholungsgefahr im Sinne von § 1004 Absatz 1 Satz 2 BGB und damit ein Anspruch des Betroffenen auf Unterlassung eine...