VVIP-Festival / Gleichbehandlung / Kompensation / "Sender-Wahn" / Leistungsklage / Kuration



fingierter Fall:

angenommen eine Gruppe von Kunststudenten der Goethe Uni FFM macht ein Festival. Sie schreiben Gelder aus für Theaterstücke. In der Auswahlkommission wird u.a. das Kriterium a geführt.

a= der Leiter*In der Theatergruppe ist entweder weiß, "Cismann", nicht-Behindert, nicht-weiblich

Aufgrund des Kriteriums a wird dem Student S eine Förderung verwehrt. Später stellt sich heraus, dass das Bewerbungsformular den S nicht dazu angehalten hat, die Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung (etc) der an seinem Stück Beteiligten offenzulegen. Er sieht sich daher in seiner Chancengleichheit fundamental beeinträchtigt.

Frage: 
1) Zu Recht?
2) Auf welchem Wege kann der S einen Anspruch auf nochmalige Sichtung des Projekts dch die Kommission einfordern?

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